Bibliotheken müssen keine Urherberrechtsgebühren entrichten, wenn für die Ausleihe keine Einzelgebühren verlangt werden. Diese Einzelgebühren gelten notabene für alle Medien - auch für Bücher! Die SAB hat zusammen mit dem BIS mit vier Verwertungsgesellschaften einen entsprechenden Vertrag geschlossen, der bis 2011 gilt.
Zu beachten ist, dass für elektronische Spiele wie Playstations keine Gebühren verlangt werden. Mit den Verwertungsgesellschaften von Spielherstellern besteht nämlich zurzeit kein analoger Vertrag. Eine Gebühr würde nur unnötig Probleme schaffen.
Für alle anderen Medien, vor allem für DVDs, ist eine Gebühr sehr zu empfehlen. Die Abgaben von 12 Prozent machen die Mehreinnahmen auf jeden Fall wett, und der administrative Aufwand ist nicht gross, da nur einmal im Jahr abgerechnet werden muss.